Besonderen Ehrgeiz bei der Wahl des Staatsoberhauptes hatte die niedersächsische CDU gepackt. Sie wollte unbedingt das älteste und jüngste Mitglied der Bundesversammlung stellen. Nun, während ihr das erste mit dem 91-jährigen Günter-Helge Strickstrack wohl gelingt, scheitert sie mit dem zweiten an ihrem eigenen Unvermögen, die Gesetze zu lesen. Auch wenn das im Politiker-Sprech natürlich ganz anders klingt.
Die 17-jährige Denise hat kurz vor dem 18. März Geburtstag und wäre folglich zur Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung volljährig. Das und die Mitgliedschaft in der Jungen Union waren für die CDU Niedersachsen offensichtlich ausreichende Gründe, Denise als Kandidatin für die Bundesversammlung aufzustellen. Nur hat die CDU Niedersachsen nicht zwischen der Wahl des Bundespräsidenten und der Wahl der Mitglieder für die Bundesversammlung durch den Landtag unterschieden. Denn das Gesetz sagt ziemlich eindeutig, dass zur Bundesversammlung nur wählbar ist, wer auch zum Bundestag wählbar ist. Und zum Bundestag ist nur wählbar, wer am Wahltag 18 Jahre alt ist.
Um das rauszukriegen muss man dummerweise zwei Gesetze bemühen: das Bundespräsidentenwahlgesetz und das Bundeswahlgesetz und Mist, die klingen auch noch ähnlich. Und dann muss man auch noch zwischen der Wahl der Mitglieder und der Wahl des Präsidenten unterscheiden. Anscheinend ist dieser einfache Sachverhalt aus zwei gesetzlichen Einzeilern schon zuviel für unsere Politiker.
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